§ 1 GELTUNG DER BEDINGUNGEN
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. MesseRausch erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung bzw. der Abnahme des Werkes gelten die Bedingungen als angenommen, selbst dann, wenn die Geschäftsbedingungen des Kunden diesen Bedingungen entgegenstehen und wir diesen Bedingungen nicht widersprochen haben. Alle Angebote der Fa. MesseRausch sind freibleibend, allein verbindlich ist die schriftliche Auftragsbestätigung. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Zeichnungen, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Geringfügige Abweichungen in Beschaffenheit des Materials, Farbe, Maßen und Formen sind zulässig.
§ 2 PREISE UND ZAHLUNG
Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Fa. MesseRausch an die in ihren Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab Datum des Angebotes. Zusatzleistungen und –lieferungen werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt. Entwurfsarbeiten und Konzeptionen sind stets kostenpflichtig. Im Zweifel gilt als Berechnungsgrundlage die HOAI§16 Höchstsätze der Zone V. 50% der Auftragssumme werden binnen 21 Tagen nach Auftragserteilung und Rechnungsstellung fällig, der Restbetrag 14 Tage nach Abnahme des Werkes. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungstermine sind wir, ohne dass es einer Mahnung bedarf, berechtigt, Verzugszinsen gemäß §288BGB geltend zu machen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllung statt angenommen. Die Aufrechterhaltung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen wird ausgeschlossen.
§ 3 UMSATZSTEUER
Für den Fall, dass die Leistungen und Lieferungen der Fa. MesseRausch im Ausland der Umsatzsteuer oder einer vergleichbaren Steuer unterliegen, ist die Fa. MesseRausch berechtigt, diese dort anfallende Steuer zusätzlich, auch nachträglich in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Steuer an die Fa. MesseRausch zu zahlen, sofern nicht aufgrund der jeweils anzuwendenden steuerlichen Vorschriften der Kunde unmittelbar an die zuständige Steuerbehörde zu zahlen hat. In diesem Fall erstellt die Fa. MesseRausch dem jeweiligen Kunden eine berichtigte Rechnung und erstattet nach Erhalt des Betrages durch das jeweilige deutsche Finanzamt die angefallene deutsche Umsatzsteuer.
§ 4 LIEFERUNGEN UND LIEFERUNGSFRISTEN
Die Ablieferung des Werkes sowie die Erstellung des Messekonzeptes bzw. der Ausstellungsbauten erfolgt zu dem vertraglich vereinbarten Termin. Verzögert sich die Lieferung oder Fertigstellung aus unserem Verschulden oder wird uns die Lieferung unmöglich, so kann der Besteller nach Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurück treten. Weitergehende Ansprüche sind außer für den Fall der groben Fahrlässigkeit oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung ausgeschlossen. Höhere Gewalt entbindet den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der Vertragserfüllung, ohne dass der Auftraggeber Schadensersatzansprüche stellen kann. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen oder sonstige Ursachen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
§ 5 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Einwände und Mängelrügen sind unverzüglich anzuzeigen. Wir behalten uns das Recht der Nacherfüllung und Ersatzlieferung vor. Die Nacherfüllung kann unbeschadet der weiteren Rechte aus §275II u. III BGB verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Schadenersatzansprüche auch wegen mittelbarer Schäden können nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Eine Haftung für kundenseits zur Bearbeitung, Aufbewahrung oder Montage übergebene Gegenstände kommt nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit in Betracht. Im Übrigen regeln sich die Gewährleistungsansprüche nach den Grundsätzen des Werkvertragsrechts.
§ 6 SCHUTZRECHTE
Von uns gefertigte Vorschläge, Texte, Entwürfe, Zeichnungen, Modelle und Montageunterlagen bleiben mit allen Rechten unser Eigentum. Die Übertragung dieser Rechte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, ebenso jeder Nach- und Wiederaufbau. Im Falle der Zuwiderhandlung können Schadenersatzansprüche in Höhe eines vollen, für die Nutzung üblicherweise fälligen Honorars geltend gemacht werden.
§ 7 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist Aachen. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht. Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, i.S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, ist Aachen ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
§ 8 TEILNICHTIGKEIT
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.